Impressum und AGB - Beratungsbüro von der Heyde UG (hb)

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Beratungsbüro  von der Heyde UG (h.b.)
Schmittgasse 23
67280 Quirnheim
Deutschland
vertreten durch den Geschäftsführer: Hans-Jörg von der Heyde

Kontakt

Email vonderheyde@t-online.de
Telefon 06359 94 79 277  oder   0170 220 8558
HRB 64838 Ludwigshafen am Rhein
Betriebsnummer 27 667 02121
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE288679008

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Fragen, Anregungen oder Kritik bitte per Email an vonderheyde@t-online.de

AGB

Stand: Januar 2013
Allgemeine Geschäftsbedingungen des:
Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23
für Wasserprobennahmen, Befundungen, andere Leistungen und Weitergabe der Untersuchungsergebnissen

1. Geltung
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller mit dem Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 mit Unternehmen und Auftraggeber abgeschlossenen Verträge über Bewertungen, Inspektionen, und Stellungnahmen. Der Auftragnehmer hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zur Kenntnis genommen und erkennt sie hiermit auch für Folgeaufträge an. Abweichende Vereinbarungen oder mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam.

2. Umfang und Gegenstand des Auftrages
Eine Verbindlichkeit zur Auftragsausführung ergibt sich durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 . Gegenstand des Auftrages ist die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen gemäß dem jeweils geltenden aktuellen Leistungsangebot des Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 , nicht aber ein bestimmtes Ergebnis. Mit der Auftragsannahme durch das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23  erkennt der Auftraggeber die von dem Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 angewandten und im Leistungsangebot aufgeführten Methoden an. Die Berichte können in Abhängigkeit von der Matrix modifiziert sein. Die Art der Modifikation richtet sich nach dem Stand der Technik und der Wissenschaft und nach den besonderen Anforderungen des übernommenen Auftrages. Der Kunde wird auf Nachfrage telefonisch oder schriftlich über den Sachstand informiert. Besondere Formen der Untersuchung müssen gesondert telefonisch oder schriftlich vereinbart werden. Das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 GmbH behält sich die Erteilung von Unteraufträgen an andere Labore in Abstimmung mit dem Auftraggeber vor. Die Vergabe von Fremdaufträgen erfolgt ebenfalls in Abstimmung mit dem Auftraggeber in der Regel an akkreditierte und kompetente Labore. Die Ergebnisse werden in den Prüfungsberichten entsprechend gekennzeichnet.

3. Versand und Archivierung von Probenmaterial
Der Auftraggeber trägt - außer bei vereinbarter Probenabholung - die Gefahr und die Kosten für den ordnungsgemäßen Versand des Probenmaterials an den Auftragnehmer. Der Auftraggeber haftet dafür, dass das Probenmaterial keine Stoffe aufweist, welche die vereinbarte Leistung unmöglich machen oder erheblich erschweren. Er haftet weiter dafür, dass die Probengefäße äußerlich sauber und frei von Kontaminationen durch Probenmaterial sind. Mit dem Eingang der Proben geht das Material in das Eigentum das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 über. Das Probenmaterial wird 14 Tage nach Abschluss der Untersuchungen entsorgt. Abweichende Regelungen zur Archivierungsdauer von Proben sind schriftlich zu vereinbaren.

4. Bearbeitungszeiten
Die im Leistungsangebot der Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23  genannten Bearbeitungszeiten beziehen sich auf während der üblichen Geschäftszeiten in ordnungsgemäßem Zustand eingehende Proben. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23  sie im Einzelfall bestätigt. Das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23  ist in jedem Fall zu Teilleistungen berechtigt. Die Bearbeitung erfolgt, soweit möglich, umgehend. Feste Bearbeitungstermine können vereinbart werden. Das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23  haftet nicht für Verzögerungen, die bei sorgfältiger Betriebsführung nicht vermeidbar sind und insbesondere nicht für unvorhergesehene Verzögerungen wegen höherer Gewalt, technischer Störungen, wie unverschuldeten Geräteausfall oder Arbeitskämpfen.

5. Datenschutz, Geheimhaltung
Der Auftraggeber ist hiermit einverstanden, dass das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23  die Daten des Auftraggebers und einzelner Aufträge unter Einhaltung des Datenschutzgesetzes mittels elektronischer Datenverarbeitung speichert. Die Daten werden an Dritte nur nach einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber weitergegeben. Das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23  verpflichtet sich, alle Ergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftrag ermittelt wurden, dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Erhaltene oder gewonnene Informationen werden vertraulich behandelt, es sei denn, sie sind öffentlich bekannt bzw. zugänglich oder sie waren dem Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23  bereits ohne Bruch einer Geheimhaltungspflicht von Dritten bekannt gegeben worden.

6. Zahlungskonditionen
Mangels anderer schriftlicher Vereinbarung gelten für die Durchführung von Aufträgen, die am Tage der Auftragserteilung im Leistungsverzeichnis des Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23  genannten Preise. Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer; diese wird in der jeweils geltenden Höhe zusätzlich berechnet. Rabatte und Sonderkonditionen können gesondert vereinbart werden. Soweit nach Auftragserteilung auf Verlangen des Auftraggebers Änderungen oder ergänzende Arbeiten erfolgen, wird der zusätzliche Aufwand gesondert berechnet. Bei Zahlungsverzug kann das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23  Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Bei Verzug ist das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23  berechtigt, pro Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 5 EURO zu erheben. Kommt der Vertragspartner nach einer Mahnung mit Fristsetzung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23  das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.

7.Gewährleistung und Haftungseinschränkung
Das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 führt die ihm übertragenen Aufträge nach dem zur Zeit der Beauftragung allgemein anerkannten Stand von Wissenschaft und Technik unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften mit der branchenüblichen Sorgfalt durch. Der Auftraggeber hat die ihm übermittelten Ergebnisse bei Eingang unverzüglich auf Mängel, Unvollständigkeiten und erkennbare Unrichtigkeiten zu untersuchen. Die Arbeit gilt als abgenommen, wenn innerhalb von 14 Tagen keine schriftliche Mängelrüge erfolgt. Die Gewährleistungsverpflichtung des Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 beschränkt sich zunächst auf Nachbesserung binnen angemessener Frist, die im Regelfall in einer erneuten Durchführung der beanstandeten Leistung oder Teilleistung besteht. Ist für die Nachbesserung die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich, insbesondere die Lieferung weiterer Proben, beginnt die Frist nicht vor dieser Mitwirkung zu laufen. Die zum Zweck der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen trägt das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 . Gelingt die Nachbesserung aus von dem Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 zu vertretenden Gründen nicht binnen angemessener Frist, kann der Auftraggeber den Vertrag rückgängig machen oder eine Herabsetzung der Vergütung verlangen. Gleiches gilt, wenn die Nachbesserung durch das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 fehlschlägt. Führt das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 entsprechend dem Verlangen des Auftraggebers Nachbesserungsarbeiten durch, so sind diese Arbeiten vom Auftraggeber zu vergüten, falls diese vom Auftraggeber zu vertreten sind, insbesondere bei falschen Angaben zum Prüfgut oder nicht ordnungsgemäß gelieferten Proben. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 haftet nur für Pflichtverletzungen, die zur Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit führen oder bei grobem Verschulden. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist somit ausgeschlossen.

8. Prüfergebnisse und Urheberrecht
Das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23  stellt dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht zur Verfügung. Dieser geht dem Auftraggeber per E-Mail zu. Der Auftraggeber darf den Untersuchungsbericht ohne schriftliche Genehmigung des Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23  weder ganz noch teilweise verbreiten oder veröffentlichen. Vervielfältigungen in beschränkter Anzahl sind nur für eigene Zwecke gestattet. Das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23  haftet nicht aus dem Auftrag gegenüber Dritten. Die Erwähnung des Namens " Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23  " für Werbezwecke in der Öffentlichkeit oder gegenüber Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort ist Quirnheim Als Gerichtsstand wird ebenfalls Quirnheim vereinbart.

10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame oder unklare Bestimmung ist durch eine Ergänzung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt für etwa hervortretende Vertragslücken. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23  für Beratungen, Bewertungen, Stellungnahmen und andere Beurteilungen Die folgenden " allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 " gelten für Verträge zwischen dem Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23  und seinen Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

11.. Umfang und Ausführung des Auftrags
Für den Umfang der Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 wird die vom Auftraggeber genannten und relevanten Auskünfte und Unterlagen als richtig zugrunde legen.

12.. Verschwiegenheitspflicht
Das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23  ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber es schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter des Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23  sowie dessen freie Mitarbeiter und durch die vom Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23  eingesetzte Dritte. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit sie zur Wahrung berechtigter Interessen des Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23  erforderlich ist. Das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als sie nach den Versicherungsbedingungen ihrer Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist. Das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23  darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftlichen Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen. Erhaltene oder gewonnene Informationen werden vertraulich behandelt, es sei denn, sie sind öffentlich bekannt oder zugänglich oder sie waren dem Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 bereits ohne Bruch einer Geheimhaltungspflicht von  ritten bekannt gegeben worden.

13. Haftung
Das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23  haftet für eigenes sowie für das Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen. Sofern der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist somit ausgeschlossen. Soweit ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers kraft Gesetzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er in einem Jahr. Der Auftraggeber hat die ihm übermittelten Ergebnisse bei Eingang unverzüglich auf Mängel, Unvollständigkeiten und erkennbare Unrichtigkeiten zu untersuchen. Die Arbeit gilt als abgenommen, wenn innerhalb von 14 Tagen keine schriftliche Mängelrüge erfolgt.

14 . Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zu übergeben, sodass dem Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt auch für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen des Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23  zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Ausführung des Auftrages beeinträchtigen könnte. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse des Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23  nur mit deren schriftlichen Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.

15. Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers
Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach § 4 oder sonst wie obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 angebotenen Leistung in Verzug, so ist das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 berechtigt, eine angemessene Frist zur Abhilfe mit der Erklärung zu bestimmen, dass es die Fortsetzung des Vertrags nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 den Vertrag fristlos kündigen (vgl. § 8 Abs. 2). Unberührt bleibt der Anspruch des Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn das vom Beratungsbüro von der Heyde, Schmittgasse 23,  von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

16. Bemessung der Vergütung
Die Vergütung bemisst sich nach dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Entgelt. Für Tätigkeiten, die sich aus der Vereinbarung nicht ergeben sollten bzw. nicht eindeutig hervorgehen, gilt im Zweifelsfall die übliche Vergütung (§ 612 Abs. 2 und § 632 Abs. 2 BGB).

17. Vergütung, Verrechnung und Zahlungsbedingungen
Maßgebend sind die im Angebot von dem Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 genannten Preise zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Zusatzleistungen, die nicht im dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form, notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter, Aufwandsentstehung für Lizenzen, in Auftrag gegebene Recherchen, Testdienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie Dienstleistungen, die aufgrund eines Umstandes, den der Auftraggeber zu vertreten hat, außerhalb der Geschäftszeiten erbracht werden. Die Auslage des Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 , die im Rahmen der Durchführung entstehen, werden - auf Wunsch auch gegen Nachweis - abgerechnet. Zu den Auslagen gehören z.B. Kosten für Vervielfältigungen/Kopien, anfallende Porto-, Telefon-, Telefax- und Onlinegebühren, Botenfahrten/ Transportkosten, Kosten der Dokumentation, Versicherungen. Fahrtkosten und Spesen bei Reisen werden nach Aufwand berechnet. Das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 behält sich das Recht vor, mit den beauftragten Dritten marktübliche und vom Auftraggeber zu übernehmende Provisionen zu vereinbaren. Sach- und Fremdkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Hierzu zählen alle Kosten, die durch die Beauftragung Dritter entstehen. Das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 unterscheidet dabei nach Sach- und Fremdkosten, zusätzlichen Handlingkosten und Reisekosten. Fremdkosten, die bei Herstellungsarbeiten (z.B. Repro-, Lithografie- und Druckkosten) entstehen, werden - auf Wunsch auch unter Vorlage der Fremdrechnungen – mit einer Provision in Höhe von 15 Prozent für die erbrachten Leistungen Dritter sowie Übernahme des Zahlungsdienstes weiterberechnet (Handlingkosten). Das Handling kann ggf. auch nach Zeitaufwand berechnet bzw. mit dem Grundhonorar pauschal abgegolten werden. Sonstige Fremdkosten oder Kosten von Zusatzleistungen, z.B. für die Nutzung von Ausschnittdiensten, Veranstaltungskosten, Lizenzgebühren, Honorare für Modelle oder Freelancer, Rechtsberatungen, Versicherungen usw. werden - auf Wunsch auch unter Vorlage der Fremdrechnungen - als Durchlaufkosten gegen Nachweis weiterberechnet. Das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23  ist gegebenenfalls berechtigt hierfür, Vorauszahlungen dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen. Für sämtliche Eigen- oder Fremdleistungen, die über eine vereinbarte Pauschalvergütung hinausgehen, erstellt das von der Heyde Beratungsbüro in D-79725 Laufenburg/Baden, Hans-Thoma- Weg 8 vor Arbeitsbeginn einen Kostenvoranschlag für die jeweils zu erbringende Leistung, der vom Vertragspartner zu genehmigen ist. Der Kostenvoranschlag enthält mindestens etwa anfallende Einzelleistungen, zu erwartende Fremdleistungen sowie Auslagen. Kostenvoranschläge und Kalkulationen sind nicht verbindlich, es sei denn, dass diese ausdrücklich und schriftlich zugesichert wurde. Voraussichtliche Überschreitungen der vorläufigen Kalkulation oder des Kostenvoranschlages von mehr als 10% werden dem Vertragspartner unverzüglich nach Kenntnisnahme des sich verteuernden Umstandes angezeigt, es sei denn, der Auftraggeber hat diesen Umstand selbst verursacht. Fremd- und Nebenkosten sind gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten des von der Heyde Beratungsbüros zum Zweck der Anpassung an die Belange des Vertragspartners kann das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23  den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 auf die Notwendigkeit dieser Prüfung hingewiesen hat. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch des Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Rechnung wird per E-Mail (PDF-Datei) oder per Post an den Kunden versandt und ist spätestens in 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu begleichen. Monatliche Vergütungen sind bei langfristigen Verträgen jeden Monat im Voraus zu zahlen und werden mit Rechnungsstellung fällig. Sonstige Vergütungen werden mit der Erbringung der Leistung fällig und dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Bei Projekten kann das von der Heyde Beratungsbüro in  30% der Angebotssumme bei Auftragserteilung in Rechnung stellen. Die restlichen 70% werden nach Abnahme bzw. Abschluss der Leistungen fällig. Der Vertragspartner muss damit rechnen, dass das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung, wie Mahnkosten, entstanden, so kann das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23  Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen. Ändert oder bricht der Vertragspartner vorzeitig Aufträge, Arbeiten oder umfangreiche Planungen ab, wird dieser dem Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 alle angefallenen Kosten ersetzen und das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt hiervon unberührt. Bei Zahlungsverzug kann das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Bei Verzug ist das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 berechtigt, pro Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 5 EURO zu erheben. Kommt der Vertragspartner nach einer Mahnung mit Fristsetzung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.

18. Beendigung des Vertrags
Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung. Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag kann - wenn und soweit er einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611, 675 BGB darstellt - von jedem Vertragspartner nach Maßgabe der §§ 626 ff. BGB gekündigt werden; die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll. Mit Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber des Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 die bei ihm zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Mittel einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Unterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. von der Festplatte zu löschen.

19. Aufbewahrung, Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht von Arbeitsergebnissen und Unterlagen
Das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23  hat die Unterlagen auf die Dauer von einem Jahr nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23  den Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat, die Unterlagen in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen eines Monats, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist. Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens nach Beendigung des Auftrags, hat das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 dem Auftraggeber die Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 kann von Unterlagen, das es an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten. Das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 kann die Herausgabe seiner Arbeitsergebnisse und der Handakten verweigern, bis es wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Zurückhaltung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen würde.

20. Urheberrechte und Nutzungsrechte
Sämtliche Rechte an den Vorarbeiten, wie z.B. Entwürfen und Konzeptionen, sowie den sonstigen Arbeitsergebnissen, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte und das Eigentum, verbleiben auch nach Aushändigung der Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber bei dem Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 , soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen wurden. Der Vertragspartner erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer des Vertrages an allen von dem Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten, sowie diese Rechtseinräumung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen (besonders für Musik-, Film- und Fotorechte) möglich ist, das Recht zur Nutzung im Vertragsgebiet zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Für die Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte bedarf es grundsätzlich einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache. Der Auftraggeber überträgt dem Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23  für die an die Agentur übermittelten Daten und Materialien sämtliche zur Nutzung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfanges. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Rechte an den übermittelten Daten und Materialien besitzt. Der Auftraggeber stellt das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung von Ansprüchen Dritter oder gesetzlicher Bestimmungen bei der Ausführung des Auftrages entstehen. Ferner wird das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23  von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Werden zur Vertragserfüllung Dritte (Erfüllungsgehilfen) herangezogen, wird das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23  die erforderlichen Nutzungsrechte wenn möglich erwerben und im gleichen Umfang dem Vertragspartner einräumen. Der Vertragspartner steht dafür ein, dass der von ihm zur Verfügung gestellte Inhalt (Texte, Bilder, Logi usw.) frei von Rechten Dritter ist, welche die vertragsgemäße Nutzung ausschließen oder einschränken. Der Vertragspartner stellt das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 von allen derartigen Ansprüchen Dritter frei. Will der Vertragspartner von dem Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinausgehend oder im Ausland verwerten, bedarf dies einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache. Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner von dem Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 gestaltete Arbeiten nach Beendigung der Zusammenarbeit weiter verwenden will, es sei denn, sämtliche Nutzungsrechte wurden bereits abgegolten. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die gesetzlichen Bestimmungen gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 , eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die übliche Vergütung als vereinbart. Vorschläge des Vertragspartners oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. Das Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23 geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt. Alle Verteiler sind grundsätzlich Eigentum des Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23  bzw. derer Mediapartner. Sie werden nicht außer Haus gegeben. Lediglich das Inhaltsverzeichnis der einzelnen Verteiler wird dem Kunden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Alle Leistungen, auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum des Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23

21. Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort
Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Beratungsbüro von der Heyde UG (hb) in Quirnheim, Schmittgasse 23

22. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit
Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

23. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Diese AGB sind vom Stand 01.01.2013 und mit diesem Datum gültig.


Beratungsbüro von der Heyde UG (hb)
67280 Quirnheim, Schmittgasse 23
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